Der Lehrgang dient zur Erlangung der Qualifikation zur verantwortlichen Aufsichtsperson gemäß §§ 27 Abs. 7 WaffG i.V. 10 und 11 AWaffV. Die Qualifizierung erlaubt den Teilnehmenden, Schützen im Schießbetrieb zu beaufsichtigen, alternativ ohne Aufsichtsperson selbst zu schießen, wenn sich sonst keine Person auf dem Schießstand befindet. Wir empfehlen, den Lehrgang mit dem Erhalt der ersten WBK wahrzunehmen, um praktisch trainieren zu können.
Waffe / Munitionsbedarf
- nicht notwendig
Ausrüstung
- nicht notwendig
Ausbildungsinhalte
- Vermittlung der theoretischen Inhalte einer verantwortlichen Aufsichtsperson gemäß §27 WaffG. Und §10 u. AWaffV u. §11 AWaffV.
Teilnahmevoraussetzungen
- Waffenrechtliche Erlaubnis (WBK, Jagdschein, etc.)
- deutscher Personalausweis
- Volljährigkeit
- Bestätigte Anmeldung und Eingang der Kursgebühr
Teilnehmerzahl
- 15 Personen
Ausbildungsablauf
Der Lehrgang vermittelt umfangreiche Kenntnisse von den gesetzlichen Vorgaben und den persönlichen Voraussetzungen, die eine verantwortliche Aufsichtsperson mitbringen muss. Es wird um geeignete Bekleidung gebeten entsprechend der Schießstandrichtlinie. Es gilt ein striktes Handy und Aufnahmeverbot!
Ausbildungsort
Jagd- und Schießsportzentrum Hoher Fläming
Verlängerter Borussiaweg 2
14806 Bad Belzig
Behördlich genehmigte Schießanlage
Dauer
2,5 Stunden
Lehrgangsgebühr
70,00 € inkl. MwSt.
Termine:
- 12.04.24 13:00 Uhr
- 28.06.24 13:00 Uhr
- 23.08.24 13:00 Uhr
- 11.10.24 13:00 Uhr
- 13.12.24 12.00 Uhr